Verkehrsrecht

Da ich es immerwieder erlebe dass doch massivste Verkehrsverstöße

zu erheblichen Unfällen (oder beinahe Unfälle)kommt,

habe ich mir gedacht, ich schreibe hier ein paar Sachen auf,

die mir immerwieder auffallen!

 

 

Fußgänger beim Abbiegen!

Auf der Vorfahrtstraße fährt es sich bequem und leicht. Wird aber die Straße verlassen durch Abbiegen verlassen, ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt für die jeweiligen Abbiegevorgänge bestimmte Regelungen fest.

Eine Nichteinhaltung im Straßenverkehr wird dabei je nach Schwere des Verstoßes geahndet. Der neue Bußgeldkatalog 2018 sieht dabei ein Bußgeld von bis zu 85 Euro vor. Wenn Sie falsch abbiegen, kann die Strafe also durchaus hoch ausfallen.

Richtig abbiegen (StVO-Regelungen): Diese Bußgelder und Punkte drohen

Fehler beim Abbiegen können schnell zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Dabei zählen Abbiegeunfälle mit Radfahrerbeteiligung zu den häufigsten Unfällen. Gerne vergessen Autofahrer da den Schulterblick oder andere ungünstige Umstände führen zum Unfall.

Unter dem Abbiegen wird die Änderung der Fahrrichtung nach rechts oder links an Einmündungen oder Kreuzungen verstanden. Diese Orte werden auch Knotenpunkte genannt. Ein richtiges Abbiegeverhalten im Straßenverkehr erfordert vor und während des Abbiegevorgangs die Einhaltung festgelegter Regelungen für das richtige Abbiegen (StVO).

 

Korrekt nach rechts abbiegen

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug deshalb auch (rechtzeitig) möglichst weit rechts einzuordnen. Für das Rechts-Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen werden nach dem neuen Bußgeldkatalog 10 Euro fällig. Entsteht dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld nochmals auf 30 Euro bzw. 35 Euro.

Durch StVO besonders geschützt

Fußgänger sind durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) besonders geschützt, denn Unfälle mit Fahrrad-, Motorrad- oder PKW-Fahrern ziehen oft schwerste Verletzungen nach sich.

Nicht vergessen: Vorfahrt gewähren

Wer abbiegt, muss den entgegenkommenden Verkehr durchfahren lassen. Hierzu zählen vor allem Fußgänger und Fahrräder, denn diese werden besonders gerne übersehen – Letztere auch wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Beachten Sie: Wenn die Vorfahrt beim Abbiegen missachtet wird, werden Bußgelder und Punkte in Flensburg fällig:Ein Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen wird nach dem Verkehrsrecht mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro geahndet. Entsteht beim Abbiegen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung, gibt es neben dem Bußgeld von 70 Euro bzw. 85 Euro zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Aufgepasst: Werden weiterhin Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. Verstöße gegen die Grünpfeil-Regelung werden besonders schwer geahndet. Hält der Fahrer nicht an der Haltelinie, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

 

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/abbiegen/

 

Die Rettungsgasse auch Innerorts:

 

Grundsätzlich, so schreibt es die StVO in §11, Abs. 2 vor, muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau – und zwar egal ob Berufsverkehr, wegen einer Baustellen oder einem Unfall – gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.

 

 

Die sind die Regelungen die mitlerweile jeder kennt, aber ACHTUNG! Die gilt auch für INNERORTS!

Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: Das unvermittelte Abremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskierst Du nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichst auch das Gegenteil vom Gewünschten: Du behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher weißt Du, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss? Besser sind die folgenden Grundsätze:

Wenn Du Fahrzeuge mit Sondersignalen hörst oder siehst:
  • verringere die Geschwindigkeit
  • versuche herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen
  • setze den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen mitzuteilen, zu welcher Seite Du ausweichen möchtest
  • halte im Zweifelsfall an und richte Dein Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung
  • halte ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann
  • achte vor der Weiterfahrt darauf, ob noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen

Verhalten an einer Ampel

10609523_341848449307586_2975785468104085883_nAuch wenn sich der Verkehr an einer roten Ampel staut, muss den Rettungskräften sofort freie Bahn geschaffen werden. Hierzu darfst Du vorsichtig (!) über die rote Ampel in die Kreuzung einfahren, damit hinten Platz geschaffen werden kann.

Bitte unbedingt auf den anderen Verkehr achten und zur Seite fahren. Wirst Du in dieser Situation geblitzt, einfach Datum, Uhrzeit und Ort notieren. Wenn dann überhaupt ein Knöllchen kommt, wird es mit diesen Angaben verworfen.

Bei grüner Ampel halte an bzw. fahre zur Seite.

Entgegenkommende Einsatzfahrzeuge

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Auf Straßen mit einem Fahrstreifen je Richtung oder bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen: Verringere die Geschwindigkeit, fahre zum rechten Fahrbahnrand und halte am besten an. Setze den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen mitzuteilen, zu welcher Seite Du ausweichen möchtest.

Wichtiger Hinweis: Halte immer ein wenig Abstand zum vorderen Fahrzeug. Wenn einem Rettungsfahrzeug Platz gemacht werden muss, nutzt es nichts, wenn das Auto nur quer gestellt werden kann, dann ist das Heck immernoch im Weg. Fahre also möglichst gerade an den Rand, um genügend Platz zu schaffen. So funktioniert es auch in Baustellen oder im Stadtverkehr wunderbar.

Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten, oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Horn ist keine freiwillige Angelegenheit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 38, Straßenverkehrsordnung). Wenn Wegerechte in Anspruch genommen werden, müssen Blaulichter und Tonsignal vom Anfang bis zum Ende der Fahrt eingeschaltet sein.

Doch es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren – und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie Nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist?

Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken:

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit – und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Und dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt wird… (Quelle: Feuerwehr Verden)

 

Falsches Parken:

 

Immer wieder kommt es vor, dass die Feuerwehr nicht rechtzeitig helfen kann, weil ihre Anfahrt durch falsch oder behindernd parkende Fahrzeuge zeitweise aufgehalten wurde. Wir erleben immer wieder, dass Fahrzeuglenker ihr Fahrzeug äußerst ungeschickt abstellen, sodass ein Durchfahren bestimmter Straßen nicht, oder nur äußerst langsam möglich ist.

 

Vor allem der immer größer werdende Parkplatzbedarf in Wohngebieten führt zu solchem Fehlverhalten.

Doch wo – nach Meinung der Falschparker – die Pkw “doch noch durchpassen”, ist für die Feuerwehr oder den Rettungsdienst Schluss. Denn die fahren nunmal breite, große Einsatzfahrzeuge, die etwas mehr Platz brauchen.

 

Deshalb bitten wir Sie eindringlich:

  • Parken Sie so, dass mindestens eine Fahrbahnbreite von drei Metern für den fließenden Verkehr verbleibt. Bitte auch nicht “nur mal eben” das Fahrzeug abstellen, um z.B. etwas auszuliefern. Das würde im Ernstfall wertvolle Sekunden kosten!
  • Parken Sie in ausreichendem Abstand vor Kreuzungen und Einmündungen. Unsere Fahrzeuge – besonders unsere Drehleiter, die für die Menschenrettung wichtig ist, haben einen großen Wendekreis.
  • Denken Sie auch an Ihr Auto: Wer behindernd parkt, riskiert Lack- oder Blechschäden von vorbeifahrenden Fahrzeugen.
  • Parken Sie niemals vor Feuerwehrzufahrten, auch dann nicht wenn diese mit Ketten, Baken, Schranken oder Tore scheinbar blockiert sind. Diese werden im Brandfall durch die Feuerwehr per Schlüssel geöffnet und sind der wichtigste Weg zu bestimmten Gebäuden. Werden Fahrzeuge hier abgestellt, müssen sie abgeschleppt werden (Kostenpunkt: ca. 150 bis 200 EUR, je nach Rechnung der Abschleppfirma), dazu gibt’s eine gebührenpflichte Verwarnung über 40 EUR und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
  • Achten Sie auch darauf, dass Sie keine Hydranten auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand zustellen.

Denken Sie daran: Eines Tages benötigen vielleicht Sie die Hilfe der Feuerwehr – und sind dankbar, wenn diese schnell zu ihnen kommen kann.

Falschparken kostet im Ernstfall wertvolle Minuten........

 

Neuste Bußgeldverordnungen:

  • Blockierung der Rettungsgasse: In den letzten Monaten überschlugen sich geradezu Meldungen von Kfz-Fahrern, die keine Rettungsgasse gebildet hatten und somit den Einsatzkräften den Weg zu Verletzten versperrt haben. Die Bundesregierung zog nun die Konsequenz daraus. Das Bußgeld für eine Blockierung der Rettungsgasse wurde von ursprünglichen 20 auf nunmehr mindestens 200 Euro. Zudem gibt es für den Rettungsgassenblockierer zwei Punkte in Flensburg und bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung sogar ein Fahrverbot von einem Monat.
  • Handy am Steuer: Das Telefonieren während der Fahrt lenkt den Autofahrer vom Verkehrsgeschehen ab und kann zu gravierenden Unfällen führen. Daher wurde auch für diesen Verstoß das Bußgeld angehoben. Statt bisher 60 müssen telefonierende Kfz-Fahrer nun eine Geldbuße von 100 Euro zahlen. Zudem wird ein Punkt in Flensburg vermerkt. Das Verbot gilt übrigens auch für Tablets und andere elektronische Geräte. Radfahrer zahlen 55 Euro, wenn sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden.
  • Verhüllungsverbot: Auch ein ganz neuer Verstoß hat es in den Bußgeldkatalog geschafft und wird demnach zukünftig mit einem Bußgeld sanktioniert: Verhüllt ein Autofahrer während der Fahrt sein Gesicht, sodass dieser nicht mehr eindeutig zu identifizieren ist, droht eine Geldbuße von 60 Euro.

 

 


 

 

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